Unfallversicherung
Leistungsumfang:
Arbeitnehmer sind im Falle eines Arbeitsunfalls gesetzlich über den Arbeitgeber versichert, aber nur während der Arbeitszeit. Ca. 80 % aller Unfälle passieren jedoch während der Freizeit.Für den Fall einer dauernden Arbeitsunfähigkeit, bedingt durch Unfall, ist es wichtig, die richtige Vorsorge zu treffen. Das finanzielle Ausmaß einer evtl. Arbeitsunfähigkeit, vor allem wenn es den Hauptverdiener trifft und zudem noch kleine Kinder zu versorgen sind, kann sehr groß sein. Ebenso können Eltern durch einen schweren Unfall des Kindes dazu gezwungen sein, ein Leben lang für das Kind und dessen Unterhalt sorgen zu müssen. Auch für Berufseinsteiger, für die gerade in den ersten Jahren der Berufausübung der gesetzliche Unfallschutz über den Arbeitgeber, im Falle eines Unfalls und einer evtl. damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit, nicht ausreicht, sollten eine Unfallversicherung abschließen. Die Personengruppe, die ganz oder teilweise vom gesetzlichen Unfallschutz ausgeschlossen ist, wie Hausfrauen, Rentner und Pensionäre, Kleinkinder, Selbstständige und Freiberufler und Menschen ohne Beruf, kann mit der privaten Unfallversicherung eine wichtige Vorsorge zur Invaliditätsabsicherung treffen. Die private Unfallversicherung leistet in der Regel bei allen Unfällen, egal wo man sich befindet, wann und wie sich der Unfall ereignet hat, in der Luft, zu Wasser oder zu Lande, beim Sport, im Beruf, im Haushalt, im Straßenverkehr oder im Beruf. Für gefährliche Berufe und Sport- bzw. Freizeitaktivitäten sind, je nach Versicherungsgesellschaften, Ausschlüsse bzw. Risikozuschläge vorgesehen. Die Unfallversicherung deckt in der Hauptsache die Invaliditätsfolgen eines Unfalls ab und ist damit eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung für alle Berufstätigen. Die Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr.
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Bei der Unfallversicherung gibt es mehrere Versicherungssummen:
- die Summe für den Fall der Invalidität
- die Summe für den Fall des Unfalltodes
- die Summen für die Zusatzabsicherungen (z.B. Bergungskosten, Kosmetische OP etc.)
Die Versicherungssumme Invalidität wählt man für den Fall der Invalidität durch Unfall, also für den Fall, dass man nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten und Geld verdienen kann. Wird man durch einen Unfall Invalide, so erhält man von dem Versicherer eine Kapitalleistung, die so hoch ausfallen sollte dass dieses Kapital, zuzüglich Renten und sonstiger Einkünfte eine unveränderte Lebensführung ermöglichen und darüber hinaus genügend finanzieller Spielraum bleibt um auch evtl. anfallende Umbaumaßnahmen, die durch die Invalidität notwendig werden, finanzieren zu können.
Stirbt die versicherte Person nach Ablauf der Jahresfrist (als Unfallfolge oder durch eine unfallfremde Ursache), haben die Hinterbliebenen Anspruch auf die Invaliditätssumme, die nach dem letzten ärztlichen Befund fällig gewesen wäre.
Invaliditätsleistung:
Der Versicherer zahlt nach einem Unfall, der zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (also Invalidität) führt, die Invaliditätsleistung unter den folgenden Vorraussetzungen: die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten. die Invalidität muss bis 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein. der Anspruch wurde durch den Versicherten in dieser Zeit schriftlich geltend gemacht. die Invaliditätsleistung wird ausgezahlt, wenn der Versicherte nicht innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstirbt. Für die Leistungshöhe ist der Grad der Invalidität maßgebend. Die volle Leistung erhält nur, wer zu 100 % invalide ist. Gemessen wird der Grad der Invalidität des Unfallopfers auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens oder nach der sog. Gliedertaxe. Je, nach Schwere der Verletzung zahlt der Versicherer einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme.
Ihr Ansprechpartner:
VersicherungskaufmannMichael Karn
Agentur Karn
Am Schorschberg 10
64739 Höchst Odenwald
Tel. 06163/910061
Fax: 06163/910062
E-Mail:info@karn.de
