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Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Wer mit Öl heizt, haftet für Schäden durch auslaufendes Öl.
Sicherheit gibt Ihnen die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Inhabern von Heizöltanks, das kann u.U. auch der Mieter eines Hauses oder einer Wohnung mit Ölheizung sein, hat der Gesetzgeber eine besonders strenge Haftung auferlegt. Sie müssen die Folgen von Verunreinigungen des Grundwassers und von Gewässern durch auslaufendes Heizöl unabhängig vom eigenen Verschulden tragen.



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Gebäude

Ihr Ansprechpartner:

Versicherungskaufmann
Michael Karn
Agentur Karn
Am Schorschberg 10
64739 Höchst Odenwald

Tel. 06163/910061
Fax: 06163/910062
E-Mail:info@karn.de