Warum eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, daß jeder Besitzer (Halter) eines Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Das heisst im Klartext: Schädigt das Tier einen Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, und zwar in unbegrenzter Höhe und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.
Die Leistungen im Versicherungsfall:
Prüfung ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind.
Wiedergutmachung des Schadens
Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen
In diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen.