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Hausratversicherung




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LEISTUNGSUMFANG:

Sinnvoll ist eine Hausratsversicherung für jeden der eine Wohnung oder ein Haus hat. Die Haustratversicherung leistet für alle Schäden infolge von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Alle zum Hausrat gehörenden Einrichtungsgegenstände sind versichert (z.B. Möbel, Gardinen, Teppiche) sowie Dinge die in einem Haushalt zum Gebrauch (Waschmaschinen, Geschirr) oder Verbrauch (z.B. Inhalt der Speisekammer) bestimmt sind. Wertsachen sind nur in einem bestimmten Umfang in den Schutz eingeschlossen. Beruflich genutzte Einrichtungs- und Arbeitsgegenstände(z.B. Werkzeug, PC, Laptop) sind versichert, werden sie nicht ausschliesslich beruflich genutzt und sind keine Handelsware. Versichert sind auch Sportgeräte, Pflanzen und Kfz-Zubehör (keine Ersatzteile), private Antennenanlagen, medizinische Hilfsmittel wie z.B. Krankenfahrstühle, Rasenmäher und sogar Haustiere. Im Schutz eingeschlossen sind auch Gegenstände Dritter , wenn sie sich in der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden. Hiervon ausgenommen ist der Hausrat eines Untermieters.

Gegenstände die fest mit dem Gebäude verbunden sind (Einbauküchen, Einbauschränke, Sanitäre Anlagen) müssen bei Antragstellung benannt werden um im Versicherungsschutz eingeschlossen zu sein.
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden die durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbrauch, Leitungswasser (Wasser aus kaputten Rohren oder aus Geräten, z.B. Geschirrspülmaschine) ausläuft die mit den Rohren verbunden sind.
Ebenso "bestimmungswidriger" Austritt aus Warmwasser- und Dampfheizungen, Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungen, Sturm ab Windstärke 8 und Hagel.
Hinzu kommt, dass der Versicherer die Kosten, die infolge eines Schadens entstehen trägt, z.B. Löschwasserschäden. Versicherert ist auch die Reparatur von Gebäudeschäden, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind oder Kosten für die Beseitigung von Leitungswasserschäden.

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Hotelkosten werden übernommen wenn die Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist, i.d.R. für maximal 100 Tage. Dei Erstattungshöhe beträgt pro Tag maximal 1 % der Versicherungssumme. Auch die Kosten für Transport und Lagerung des Hausrats (max. 100 Tage)sind abgesichert.

Über diesen Standartrahmen hinaus können bestimmte Risiken zusätzlich versichert werden. Hiezu gehört z.B.die Leistungserweiterung gegen Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag. Dies kann sinnvoll sein wenn teure Elektrogeräte vorhanden sind.

Auch eine Versicherung von abgeschlossenen Fahrrädern im Freien ist möglich.
Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten bedürfen i.d.R. eines gesonderten Einschlusses.
Eine Glasversicherung (Mehrbeitrag) ist angebracht bei Haushalten mit Isolierverglasung bzw. teurer Verglasung (z.B. Glaswänden, Lärmschutzfenstern und verglasten Dächern.)

Schäden infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen deckt die sogenannte Elementarversicherung. Diese kann zusätzlich abgeschlossen werden. Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden bis zur festgelegten Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die nötigen Reparaturen übernommen. Sachen die abhandengekommen oder zerstört sind werden zum Neuwert erstattet.
Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis des Gegenstandes in neuwertigem Zustand zu verstehen.
Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf erzielt würde.
Die Entschädigungsgrenzen für Bargeld betragen max. 1000 Euro, für Urkunden 2.500 Euro und für Briefmarken, Gold, Münzen und Schmuck höchstens 20.000 Euro. Diese Entschädigungsgrenzen können erhöht werden wenn sich die Wertsachen in einem Tresor befinden.

LEISTUNGSEINSCHRÄNKUNG:

Meist nicht versichert aber durch eine Zusatzversicherung versicherbar sind: Glasbruch, Wasserausstritt aus Aquarien und Wasserbetten, Kurz- oder Überspannungsschäden an elektrischen Geräten und einfacher Fahrraddiebstahl, d.h. Diebstahl ohne das ein Einbruch vorrausging.
Ebenso nicht versichert sind Elementarschäden die infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen enstehen. Eine zusätzliche Versicherung ist hier möglich.

Nicht geleistet wird für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden. Nicht versichert sind Schäden durch einfachen Diebstahl, z.B. Trickdiebstahl oder Sengschäden, d.h. Schäden die ohne offene Flamme entstanden sind. Auch ausgeschlossen sind Sturmfolgeschäden , die durch nicht ordnungsgemäss geschlossene Türen oder Fenster entstanden sind.
Nicht erstattungsfähig sind Kosten für die Feuerwehr oder andere Organisationen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind. Beruflich genutzte Handelsware oder der Hausrat in Möbelwagen oder im Auto während des Umzuges sind ebenfalls nicht im Versicherungsumfang beitragsfrei eingeschlossen.

BEITRAGSBERECHNUNG:

Der Beitrag errechnet sich aus der Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ergibt sich aus dem Wert des zu versichernden Hausrats.
Die geographische Lage des Objektes wird berücksichtigt, vor allem wegen des Einbruchdiebstahlrisikos.
Teuer ist die Hausratversicherung in Ballungsgebieten. Im Mittelfeld liegt Nord- und Westdeutschland, in Süddeutschland ist die Hausratversicherung am günstigsten.
Auch die Bauart des Hauses beinflusst die Prämie, z.B. ist ein Fachwerkhaus teuerer als ein Steinhaus, da das Brandrisiko erhöht ist. Auch Zweit und Ferienwohnungen die nicht immer bewohnt sind, sind teurer. Die Versicherungssumme kann selbst ermittelt werden indem man alle Wohnungsgegenstände auflistet und den Neuwert bestimmt. Unter Neuwert versteht man die Kosten die aufzuwenden sind um den Gegenstand neu zu beschaffen.

Zur Feststellung der Versicherungssumme kann man auch folgende Faustregel verwenden: Quadratmeter Wohnfläche x Euro 650,-

Wird diese Formel angewendet, ist sichergestellt, dass der Versicherer im Schadenfall auf die "Einrede der Unterversicherung" verzichtet. Das heisst dass Unternehmen prüft nicht , ob der Hausrat mit der richtigen Summe versichert war, sondern zahlt die Entschädigung in Höhe des Schadens.
Dennoch ist wichtig : Wird nach der Faustformel gerechnet, ist die festgelegte Versicherungssumme auch die Obergrenze für die Entschädigung. Jeder der eine teure Einrichtung besitzt , muss regelmässig kontrollieren, ob diese 650 Euro Pauschale bei einem Totalschaden ausreicht.

Hausratversicherung

Ihr Ansprechpartner:

Versicherungskaufmann
Michael Karn
Agentur Karn
Am Schorschberg 10
64739 Höchst Odenwald

Tel. 06163/910061
Fax: 06163/910062
E-Mail: info@karn.de